Gesellschaftliches Leben   Gesellschaftliches Leben
 

Institutionalisierte nationale Aktivitäten
In der Politik und Planung wurde das FrauenThema zum ersten mal mit dem 5. Funfjährigen Entwicklungsplan (19851990) als ein eigenständiges Problem akzeptiert. 1990 wurde als eine nationale Institution die "Generaldirektion den Status der Frauen sowie ihre Probleme betreffend" gegrundet. Dieses Amt wurde 1991 dem Ministerpräsidium unterstellt und arbeitet unter Leitung eines Staatsministeriums. Die Generaldirektion bemuht sich um die Wahrung und Entwicklung der Frauenrechte, um die Verstärkung der Rolle der Frauen im sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben sowie um die gleichberechtigte Nutzung von Rechten, Chancen und Möglichkeiten.

Rechtliche Gleichstellung
Die turkische Verfas sung sowie die turkischen Gesetze basieren auf dem Prinzip der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Mit der Übernahme des schweizerischen burgerlichen Rechtes wurden in der Turkei die Frauen rechtlich den Männern gleichgestellt. Doch im Laufe der Zeit blieben einige Artikel des burgerlichen Rechtes unzureichend.

Das Justizministerium beauftragte eine Kommission aus Experten fur burgerliches Recht zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes, in dem die von der Turkei unterzeichneten internationalen Abkommen sowie die Änderungen in der FamilienGesetzgebung in den europäischen Ländern beachtet werden sollten. Die Kommission schlos ihre Arbeiten ab und veröffentlichte den das burgerliche Gesetz modifizierenden Gesetzentwurf am 17. Februar 1998. Die wichtigsten Neuerungen in diesem Gesetz bestanden darin, das das Heiratsalter fur Frauen und Männer gleichermasen auf 17 Jahre heraufgesetzt wurde, das die Ehe sowohl von der Frau als auch vom Mann gemeinsam repräsentiert wurde, das das Haus, in dem das Familienleben seinen Mittelspunkt hat, von beiden Ehepartner gemeinsam gewählt wurde und das die während der Ehe erworbenen Guter zur Hälfte beiden Partnern gehörten. Mit diesen Entwicklungen haben sich auch einige Vorbehalte ergeben, die zuvor gegenuber der Gesetzgebung in der Turkei angesichts einiger Artikel des CEDAWAbkommens bestanden hatten.

 

Ferner wurden mit dem Ziel der Verhinderung von Gewalt innerhalb der Familie, was inzwischen in der ganzen Welt ein schwerwiegendes Problem geworden ist, einige gesetzliche Korrek turen vorgenommen, die den Charakter von Reformen haben. Das Gesetz Nr. 4320 zum Schutz der Familie regelt Schutzbestimmungen, die zugunsten der Betroffenen von einem Friedensrichter erlassen werden, der nach Auftrag des Staatsanwalt tätig wird, nachdem sich an letzteren Frauen oder Kinder, die unter Gewalt in der Familie zu leiden hatten, gewendet hatten. Das Gesetz regelt auch die Strafen, die bei NichtBeachtung von solchen Schutzbestimmungen erteilt werden. Es sieht vor, das der Gewalt verubende Ehe partner fur eine bestimmte Zeit Kontaktverbot erhält, damit die ubrigen Familienmitglieder zu Hause und am Arbeitsplatz in Ruhe gelassen werden; bei Verletzung dieser Schutz bestimmung sind Gefängnisstrafen von 36 Monaten vorgesehen.

Frauen in Ausbildung und Beruf
Obwohl mit dem Ausbildungsgesetz, das Frauen und Männer die gleichen Rechte zuerkennt, und bei der Urbanisierung der Frauen wichtige Fortschritte verzeichnet wurden, liegt die Analpha betenquote bei den Frauen immer noch höher als bei den Männern. Ein drittel der Frauen in der Turkei sind heute noch Analphabeten. Die turkische Regierung versicherte bei der Weltfrauenkonferenz in Peking, das bis 2000 alle Frauen im Lande lesen und schreiben lernen werden. So nahmen im Rahmen des "Projektes zur Fortbildung von jungen Mädchen und Frauen" bis Ende 1998 135.000 Frauen an Kursen teil. Mit der Erhöhung der allgemeinen Schulpflicht 1997 von funf auf acht Jahre wurde ferner unter Garantie genommen, das Mädchen von ihrem Recht auf Erziehung im sekundären Ausbildungsbereich der Gebrauch machen.


Angaben uber sektorenbezogene Beschäftigung zeigen, das Frauen als Lehrkraft, Mediziner, Zahnärzte und Anwälte tätig sind.

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