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Gleichstellung Das Justizministerium beauftragte eine Kommission aus Experten fur burgerliches Recht zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes, in dem die von der Turkei unterzeichneten internationalen Abkommen sowie die Änderungen in der FamilienGesetzgebung in den europäischen Ländern beachtet werden sollten. Die Kommission schlos ihre Arbeiten ab und veröffentlichte den das burgerliche Gesetz modifizierenden Gesetzentwurf am 17. Februar 1998. Die wichtigsten Neuerungen in diesem Gesetz bestanden darin, das das Heiratsalter fur Frauen und Männer gleichermasen auf 17 Jahre heraufgesetzt wurde, das die Ehe sowohl von der Frau als auch vom Mann gemeinsam repräsentiert wurde, das das Haus, in dem das Familienleben seinen Mittelspunkt hat, von beiden Ehepartner gemeinsam gewählt wurde und das die während der Ehe erworbenen Guter zur Hälfte beiden Partnern gehörten. Mit diesen Entwicklungen haben sich auch einige Vorbehalte ergeben, die zuvor gegenuber der Gesetzgebung in der Turkei angesichts einiger Artikel des CEDAWAbkommens bestanden hatten. |
Ferner wurden mit dem Ziel der Verhinderung von Gewalt innerhalb der Familie, was inzwischen in der ganzen Welt ein schwerwiegendes Problem geworden ist, einige gesetzliche Korrek turen vorgenommen, die den Charakter von Reformen haben. Das Gesetz Nr. 4320 zum Schutz der Familie regelt Schutzbestimmungen, die zugunsten der Betroffenen von einem Friedensrichter erlassen werden, der nach Auftrag des Staatsanwalt tätig wird, nachdem sich an letzteren Frauen oder Kinder, die unter Gewalt in der Familie zu leiden hatten, gewendet hatten. Das Gesetz regelt auch die Strafen, die bei NichtBeachtung von solchen Schutzbestimmungen erteilt werden. Es sieht vor, das der Gewalt verubende Ehe partner fur eine bestimmte Zeit Kontaktverbot erhält, damit die ubrigen Familienmitglieder zu Hause und am Arbeitsplatz in Ruhe gelassen werden; bei Verletzung dieser Schutz bestimmung sind Gefängnisstrafen von 36 Monaten vorgesehen. Frauen
in Ausbildung und Beruf
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