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ÖFFENTLICHE
Die öffentlichen Finanzen
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Die öffentlichen Finanzen Das turkische Verwaltungsrecht beruht wie das französische Verwaltungsrecht auf Techniken der administrativen Dienstleistungen. Auserdem haben einige Regelungen zum Verwaltungsrecht aus der Republikszeit Eingang in die Verfassung gefunden. Dem turkischen Grundgesetz nach organisiert sich die Zentralverwaltung in den einzelnen Teilen des Landes im Rahmen einer Bezirksverwaltung. Die Zahl der Bezirke, die lange Zeit 67 betrug, stieg bis 1997 auf 80. Das BezirksVerwaltungsgesetz von 1949 bildet die gesetzliche Grundlage des heute in der Turkei gultigen Bezirkssystems. Hier wurde im Rahmen der Verfassung von 1924 die Organisation der Zentralverwaltung in den ländlichen Teilen nach dem Bezirkssystem errichtet und ein System aufgestellt, das die Verwaltung der Bezirke im Rahmen des Befugnisprinzips vorsieht. Die öffentlichen Ämter und Institutionen in den Bezirken waren bis 1949 als Behörden dem Haushalt unterstellt. Mit Regelungen in den darauffolgenden Jahren traten jedoch Institutionen mit Zusatzbudgets sowie öffentlicherechtliche WirtschaftsInstitutionen mit eigenen Haushalt in den Vor dergrund. Die öffentlichen Ausgaben in der Turkei können aufgrund ihrer Funktion in drei Hauptgruppen eingeteilt werden: - Ausgaben fur allgemeine Verwaltungsdienstleistungen, die die Ausgaben der Verwaltung, ihrer Repräsentanten, der Exekutive, fur Sicherheit, fur die Gerichtsbarkeit und fur die Verteidigung umfassen; - Ausgaben fur soziale Dienstleistungen, die Ausgaben zugunsten der Staatsburger im Bereich der Ausbildung, Gesundheit, sozialen Sicherheit, Sozialilfe und des Wohnungsbaus umfassen; - Ökonomisch motivierte Ausgaben, welche Investitionen in den Bereichen Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistungen umfassen, und die anstelle einer direkten Unterstutzung der Burger die arbeitenden Firmen direkt oder indirekt unterstutzen. |
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