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Arbeitswelt
Privates und kollektives
Arbeitsrecht
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Privates und kollektives Arbeitsrecht Das private und kollektive Arbeitsrecht stellt das Recht auf Grundung von Vereinen und Gewerkschaften sowie auf Tarifverhandlungen unter Garantie. In diesem Rahmen hat die Turkei die Vereinbarungen Nummer 87, 98, 105 und 111 des Internationalen Bundes fur Arbeit unterzeichnet. Bis heute akzeptierte die Turkei 38 Beschlusse dieser Organisation, die direkt das Arbeitsleben betreffen. Allgemeine
Regelungen des privaten Arbeitsrechtes Arbeitsverträge, die eine Frist von einem Jahr oder mehr haben, mussen schriftlich festgelegt werden. Mit Beginn der Beschäftigung des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz nach der Zustimmung des Arbeitgebers beginnt das dienstrechtliche Verhältnis. Bei ständigen Dienstverträgen dauert die Probezeit höchstens ein Monat. Diese Frist kann jedoch nach Tarifverhand lungen bis auf drei Monate verlängert werden. Innerhalb der Probezeit können beide Seiten den Vertrag ohne Vorankundi gung und Entschädigung auflösen. Der Lohn sowie die ubrigen Rechte des Arbeiters fur die erfullten Arbeitstage sind jedoch einzuhalten. Die Arbeitgeber in der Turkei sind verpflichtet, an Arbeits plätzen, an denen mindestens 50 Beschäftigte tätig sind, 2% der Arbeitsplätze Behinderten zur Verfugung zu stellen, wo sie den betreffenden Beruf entsprechend ihrer physischen und psychischen Eigenschaften ausfuhren können. Ferner mussen Arbeitgeber in Arbeitsplätzen, wo mindestens 50 Personen arbeiten, 2% der Arbeitsplätze ehemaligen Häftlingen zur Verfugung stellen. Aufgrund einer Neuregelung mussen Arbeitgeber seit Ende 1995, an Arbeitsplätzen, wo mindestens 50 Beschäftigte tätig sind, 2% der Arbeitsplätze Ehepartnern oder Kindern oder Geschwistern von, bei terroris tischen Vorfällen ums Leben gekommenen oder arbeitsunfähig gewordenen verletzten Beamten und Soldaten zur Verfugung stellen. An Arbeitsplätzen, an denen mindestens 50 Personen arbeiten, umfast die Zwangsbeschäftigung also 6%. Der Urlaub eines Arbeiters, der mindestens ein Jahr lang, einschlieslich der Probezeit, an einem Arbeitsplatz im Rahmen des Arbeitsgesetzes tätig ist, wird wie folgend geregelt: - Arbeiter, deren Dienstzeit zwischen 1 und 5 Jahren liegt, haben 12 Werktage frei, - Arbeiter, deren Dienstzeit zwischen 5 und 15 Jahren liegt, haben 18 Werktage frei,
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