Staatlicher Aufbau, Verfassung und Rechtsordnung    Staatlicher Aufbau, Verfassung und Rechtsordnung
 

STAATLICHER AUFBAU, VERFASSUNG UND RECHTSORDNUNG

 

Die Verfassung
Die Hauptorgane des Staates
Die unitaristische Struktur
des Staates und
Kommunale Verwaltungen
Wahlen und ParteienDie Rechtsordnung

 

 

 

 

Die Verfassung

In der Turkei kam im 19. Jahrhundert eine Verfassung zum ersten Mal auf die Tagesordnung. Die erste Verfassung wurde in der letzten Zeit des Osmanischen Reiches, im Jahr 1876 ausgerufen. Die Verfassung von 1921 ist die zweite turkische Verfassung, die wahrend des nationalen Befreiungskrieges ausgerufen wurde und deren Regelungen die Kriegsumstande berucksichtigten. Wahrend der Republikszeit wurden drei Verfassungen verabschiedet. Die erste Verfassung der Republik Turkei wurde 1924, die zweite 1961 und die dritte, die heute noch gultig ist, 1982 verabschiedet.

Wie in allen zeitgenossischen Demokratien gilt auch in der Turkei das Prinzip der Gewaltenteilung. In der Praambel der Verfassung, in der die Grundlagen der Staatsordnung beschrieben werden und die zum Text der Verfassung gehort, wird unterstrichen, daß die Gewalteinteilung nicht eine Einstufung der Verfassungsorgane nach Vorrang, sondern eine mit der Befugnis und den Aufgaben bestimmter Verfassungsorgane begrenzte Aufgabenverteilung und Kooperationsregelung ist. Die 1924 verabschiedete erste Verfassung der Republik Turkei sieht keine Gewalteinteilung vor. Aber diese Verfassung sieht das Prinzip der Volkssouveranitat vor. Nur ist die Ausfuhrung der Souveranitat dem Parlament uberlassen worden. Zwar heißt es in der Verfassung von 1924, daß ein Gesetz nicht gegen die Verfassung verstoßen darf. Doch ist das Aufsichtsorgan dafur, namlich das Verfassungsgericht, nicht vorgesehen. Nach dem †bergang zum Mehrparteiensystem 1946, sowie nachdem die alte Fuhrung nach den demokratischen Wahlen von 1950 auf die Oppositionsbanke kam, waren offensichtlich immer noch nicht alle Probleme gelost. Es wurde eine Kontrolle des Parlaments notwendig. Dieses Problem wurde zuerst von Intellektuellen zur Sprache gebracht; spater wurde es auch von politischen Parteien akzeptiert. In der Verfassung von 1961 wurde zum ersten Mal das Prinzip der Gewalteinteilung akzeptiert und das Verfassungsgericht gegrundet. Somit gewann auch der Artikel, wonach Gesetze nicht gegen die Verfassung verstoßen konnen, an Bedeutung.

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